Recht

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Früher gab es nur das sogenannte «Tierschutzgesetz». Entgegen seinem Namen schützte es die Tiere nicht wirklich – manche nannten es auch das «Tier-Nutz-Gesetz». Denn selbst tödliche Gewalt am Tier war erlaubt, solange sie für Menschen einen Nutzen hatte.

Doch über die Jahre wurde dieses System immer mehr hinterfragt. Zum einen, weil die Tierrechtsbewegung stärker wurde. Zum anderen, weil die Fleisch-, Eier- und Milchindustrie von neuen Technologien überholt wurde. Zudem wandte man sich immer mehr von den Tier-Industrien ab, um die Klimakrise zu bekämpfen.

Nach vielen Jahren des Wandels schuf der Bundesrat eine Kommission, um das Recht der neuen Situation anzupassen. Sie schlug Grundrechte für Tiere vor: Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Bewegungsfreiheit, Freiheit von Folter und grausamer Behandlung, Freiheit von Instrumentalisierung und das Recht, als Rechtsperson behandelt zu werden statt als rechtlose Ware.

Später kamen weitere Rechte hinzu. Tiere, die in der Nähe von Menschen leben, bekamen zum Beispiel ein Recht auf Benutzung des öffentlichen Raums und auf medizinische Grundversorgung. Diese neuen Regelungen wurden den Menschen allerdings nicht aufgezwungen. Sie widerspiegelten nur die neue Normalität.

Weil Tiere nicht selbst klagen können, wurde das Amt der Tieranwältin wieder eingeführt, das es vor langer Zeit schon einmal gab. Die Tieranwältin achtet darauf, dass die Tierrechte auch umgesetzt werden. Dabei setzt sie vor allem auf Prävention und Hilfeleistungen, damit es gar nicht erst zu Misshandlungen kommt.

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